Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind wir verpflichtet, Sie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu informieren.
Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass diese Geräte am Ende ihrer Lebensdauer nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen. Die getrennte Erfassung von Altgeräten dient dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.
Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Elektroaltgeräte kostenlos zu entsorgen:
- Kommunale Sammelstellen: Sie können Ihre Altgeräte kostenlos bei den örtlichen Wertstoffhöfen oder Recyclinghöfen Ihrer Kommune abgeben.
- Rücknahme durch Vertreiber: Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m² sind zur Rücknahme verpflichtet. Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm werden auch ohne Neukauf zurückgenommen.
Eigenverantwortung der Endnutzer
Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen. Bitte entsorgen Sie Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht über den Hausmüll, sondern nutzen Sie die oben genannten Rückgabemöglichkeiten.
Hinweise zum Datenschutz
Bitte beachten Sie, dass Sie als Endnutzer selbst dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten eigenverantwortlich zu löschen.
Hinweis zu Batterien und Akkus
Sofern Ihre Altgeräte Batterien oder Akkus enthalten, entnehmen Sie diese bitte vor der Entsorgung, sofern dies ohne Zerstörung des Gerätes möglich ist. Informationen zur fachgerechten Entsorgung von Batterien finden Sie auf unserer Seite Hinweise zur Batterieentsorgung.